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Hilfen und FAQ

FAQ und Hilfen für Studienanfänger
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Foto: Tero Versalainen via pixbay.com

FAQ

  • Worum muss ich mich gleich zu Beginn des Studiums kümmern?

    In der Mediathek erhalten Sie den Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten des Seminars für Kunstgeschichte und Filmwissenschaft, der für die Basismodule und Tutorien eine Pflichtlektüre darstellt und Ihnen als Leitfaden für die Vorbereitung Ihrer Referate und Erstellung Ihrer Hausarbeiten, aber auch für generelle Fragen zum Studium dient.

    Ebenfalls in der Mediathek bekommen Sie Zugänge und Einführungen zu den Datenbanken easydb jena, Prometheus und Artstor, die Sie für Ihre Präsentationen im Seminar benötigen. Zusätzlich stehen in der Mediathek Scanner bereit, mit denen Sie hochaufgelöste Abbildungen erstellen können.

    Die aktuellen Sprechzeiten der MediatheksmitarbeiterInnen entnehmen Sie bitte ihrer Internetpräsenz.

  • Wo, wann und wie muss ich meine Hausarbeiten einreichen?

    Die Hausarbeit muss immer in ausgedruckter Form abgegeben werden. Einige Lehrpersonen verlangen zusätzlich eine digitale Version. Die gewünschte Form wird jeweils direkt in den Seminaren bekannt gegeben.

    Der Hausarbeit muss beigefügt sein:

    1. ein vollständiges Deckblatt gemäß der Vorlage im "Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten" (S. 38)
    2. die unterschriebene Eigenständigkeitserklärungpdf, 147 kb
    3. der Nachweis über ein bestandenes Vorlesungstestat im Original (Kopien werden nicht anerkannt)

    Die Hausarbeit kann direkt im Institut oder postalisch abgegeben werden.

    Abgabe am Institut: Ausgedruckte Hausarbeiten können im Sekretariat bei Frau Osang (für den Fachbereich Kunstgeschichte) bzw. bei Frau Oertel (für den Fachbereich Filmwissenschaft) abgegeben oder in die Postfächer der Dozierenden eingeworfen werden.

    • Für den Fachbereich Kunstgeschichte befinden sich die Postfächer im Erdgeschoss des Zenkerbaus im Frommannschen Anwesen (Fürstengraben 18). Vom Eingang aus treten Sie rechts neben der Treppe durch eine Glastür in den Kopierraum.
    • Für den Fachbereich Filmwissenschaft befindet sich das Postfach in der Carl-Zeiss-Straße 3 (Campusgebäude), direkt vor der Cafeteria; das Postfach trägt die Aufschrift "86: Medienwissenschaft".

    Postalische Abgabe: Die Postadressen entnehmen Sie bitte dem Eintrag zum/zur jeweiligen Mitarbeiter/in auf unserer Homepage.

    Digitale Version: Eine digitale Version kann, falls die Lehrperson es wünscht, zusätzlich an die E-Mail-Adresse der Lehrperson versandt werden. Die digitale Version ersetzt nicht die Druckversion.

     

    Die Termine können je nach Seminar variieren. Der Ersttermin wird jeweils bei den von Ihnen in Friedolin angemeldeten Modulprüfungen angeführt und dieser wird zusätzlich von den Lehrenden in ihren Seminaren bekanntgegeben. Der Zweittermin liegt bei Basismodulen i.d.R. 5 Wochen, bei Aufbau-/Mastermodulen ca. 8 Wochen nach dem Ersttermin. Da es hier, wenn nicht explizit anders bekannt gegeben, keine Ausnahmen gibt, werden Terminnachfragen generell nicht eigens beantwortet.

  • Was muss ich zu erforderlichen Fremdsprachen beachten?

    Für den B.A.-Studiengang Kunstgeschichte und Filmwissenschaft (Kern- und Ergänzungsfach) müssen Sie spätestens zur Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit eine zweite Fremdsprache auf dem Niveau A2 oder B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen nachweisen. Dies entspricht einem Unterrichtspensum von mindestens 6 Jahren.

    Im Studiengang Kunstgeschichte & Filmwissenschaft kann dabei jede im entsprechenden Ausmaß erlernte Sprache als zweite Fremdsprache anerkannt werden, insbesondere auch das Große Latinum. Mit der Hochschulzugangsberechtigung ist der Nachweis bei jenen Studierenden, die sechs Jahre lang eine zweite Fremdsprache bis zum Abitur erlernt haben, bereits erbracht. Dieser Nachweis muss gegebenenfalls bei der Anmeldung der Bachelorarbeit in Form des Abiturzeugnisses noch einmal vorlegt werden.

     

    Die vom Fach festgelegten Sprachanforderungen müssen auch erbracht werden, wenn Sie Kunstgeschichte & Filmwissenschaft im Ergänzungsfach studieren.

    Nachweise der zweiten modernen Fremdsprache können uni-intern am SprachenzentrumExterner Link der FSU erworben werden. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte direkt an das Sprachenzentrum.

    An der FSU Jena nicht angebotene Sprachen können ebenfalls eingebracht werden, allerdings müssen Sie ein anerkanntes Sprachzeugnis vorlegen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Frage diesbezüglich an das ASPAExterner Link.

  • Werden im Ausland und an anderen Universitäten erbrachter Leistungen anerkannt?

    Ja, wenn die extern erbrachten Leistungen mit den Vorgaben der Modulkataloge für Kunstgeschichte & Filmwissenschaft an der FSU Jena in Bezug auf die Inhalte der Module sowie die Art des Leistungsnachweises (Hausarbeit) vergleichbar sind. Es ist ggf. möglich, Teilmodulleistungen anzuerkennen und die fehlenden Leistungspunkte an der FSU nachzuholen.

    Für die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen wenden Sie sich an die Erasmus-Koordination des Seminars für Kunstgeschichte & Filmwissenschaft.

    Die Fachsemestereinstufung und Verbuchung anerkannter Leistungen in Friedolin im Rahmen von Studienwechseln erfolgen über das ASPAExterner Link. Die Feststellung der Gleichwertigkeit von erbrachten Leistungen obliegt dabei der Studienfachberatung.

  • Wann sollte ich erstmals mit den potenziellen Erst- und Zweitgutachtern meiner Bachelor-/Masterarbeit sprechen? Wie wähle ich ein geeignetes Thema?

    Das Thema sollte aus einem Ihnen bereits bekannten Gegenstandsbereich stammen und soweit eingegrenzt sein, dass eine gründliche Bearbeitung innerhalb von 3 Monaten (BA-Arbeit) bzw. 5 Monaten (MA-Arbeit) möglich ist. Ein Vorgespräch mit den Betreuenden sollte möglichst frühzeitig erfolgen.

    Erstellen Sie zu Ihrem Themenvorschlag eine erste Gliederung und Literaturliste und bringen Sie evtl. einen alternativen Themenvorschlag zum Erstgespräch mit dem/der Erstgutachter/in Ihrer Wahl mit. Dieses sollte spätestens 4-6 Wochen vor dem gewünschten Zulassungstermin erfolgen, kann aber gerne auch früher stattfinden.

    Den/die Zweitgutachter/in wählen Sie in Absprache mit dem/der Erstgutachter/in aus.

  • Wann kann ich die Bachelorarbeit anmelden und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

    Die Anmeldung kann jeweils bis zum 10. des Monats erfolgen.

    Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen mindestens 140 Leistungspunkte (Summe aus Kern- und Ergänzungsfach, Leistungsausdruck aus Friedolin) sowie der Nachweis über die erfüllten Sprachanforderungen vorgewiesen werden.

    Sie benötigen zudem das von Erst- und Zweitgutachter/in unterschriebene AnmeldeformularExterner Link mit den Unterschriften beider Gutachter/innen. Die Bearbeitungszeit beträgt ab dem Datum der Zulassung 12 Wochen.

    Nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt des ASPAExterner Link entnehmen.

  • Wann kann ich die Masterarbeit anmelden und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

    Die Anmeldung kann jeweils bis zum 10. des Monats erfolgen.

    Für die Anmeldung der Masterarbeit müssen mindestens 60 Leistungspunkte absolviert sein und die Zulassung zu zwei weiteren Modulprüfungen (20 LP) vorliegen (Leistungsausdruck aus Friedolin). 

    Sie benötigen zudem das von Erst- und Zweitgutachter/in unterschriebene AnmeldeformularExterner Link.

    Die Bearbeitungszeit beträgt ab dem Datum der Zulassung 5 Monate.

    Nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt des ASPA entnehmen.

  • Wie kann ich von der alten zur neuen Studiengangsversion (gültig ab WS 2021/22) wechseln?

    Studierende, die nach der alten Studienordnung (Studienbeginn vor dem WS 21/22) studieren, können auf Antrag beim Prüfungsamt ihr Studium in der ab dem 1.Oktober 2021 geltenden Studienordnung für das Kern- und Ergänzungsfach unter folgenden Voraussetzungen fortsetzen:

    BA-Kernfach: Ein Wechsel in die neue Studienordnung ist ohne Auflagen möglich, wenn das Modul „KU Bild“ („Einführung in die Bildkünste“, 10 ECTS) noch nicht absolviert wurde. Falls „KU Bild“ bereits absolviert wurde, muss für die Anrechnung ein Teilnahmenachweis über die zusätzliche Übung „Einführung in die Objektkenntnis“ erfolgen und damit die Gleichwertigkeit mit dem neuen Modul „KU Bild1“ („Einführung in die Bildkünste, Objektkenntnis und wissenschaftliches Arbeiten“, 15 ECTS) festgestellt werden.

    BA-Ergänzungsfach: Ein Wechsel in die neue Studienordnung ist nur möglich, wenn die zwei Basismodule noch nicht absolviert wurden. Wurde nur „KU Bild“, nicht jedoch „KU Film“ oder „KU Arch“ bereits absolviert, wird es ohne Auflagen angerechnet für das neue Modul „KU Bild2“ („Einführung in die Bildkünste und Objektkenntnis“, 10 ECTS).

Glossar

  • Aufbaumodul

    Aufbaumodule sind vertiefende Wahlpflichtmodule, von denen im Bachelor-Kernfach sechs und im Ergänzungsfach vier absolviert werden müssen. Diese können erst nach dem erfolgreichen Bestehen von mindestens einem Basismodul belegt werden. Die Aufbaumodule stammen aus den verschiedenen Bereichen „Mittelalter“, „Neuzeit“, „Moderne“, „Film, Fotografie, Medienkunst“ und „Kunsttheorie, Bildtheorie, Medientheorie und Ästhetik“. Dabei müssen im KF alle fünf Bereiche einmal absolviert werden; der Bereich des sechsten Moduls ist frei wählbar. Im EF sind die vier Aufbaumodule aus unterschiedlichen Bereichen zu wählen. Jedes Aufbaumodul setzt sich aus einem Seminar und einer frei wählbaren Vorlesung zusammen und schließt im Regelfall mit einer Hausarbeit als Prüfungsform ab.

    (siehe auch "Mastermodule")

  • Basismodul

    STUDIENBEGINN AB WS 2015/16

    Es gibt drei Arten von Basismodulen: „Einführung in die Bildkünste“, „Einführung in die Architektur“, und „Einführung in Film, Fotografie, Medienkunst“.

    Jedes Basismodul setzt sich aus einem Seminar, einem mit dem Seminar verbundenen Tutorium und einer frei wählbaren Vorlesung zusammen. Abgeschlossen wird das Modul mit der Prüfungsform der Hausarbeit.

    Im Bachelor-Kernfach müssen alle drei Basismodule belegt werden.

    Im Bachelor-Ergänzungsfach müssen zwei der drei einführenden Module aus unterschiedlichen Bereichen belegt werden.

     

    STUDIENBEGINN AB WS 2021/22:

    Es gibt drei Arten von Basismodulen: „Einführung in die Bildkünste, Objektkenntnis und wissenschaftliches Arbeiten“ (bzw. „Einführung in die Bildkünste und Objektkenntnis“ im EF), „Einführung in die Architektur“, und „Einführung in Film, Fotografie, Medienkunst“.

    Das Basismodul „Einführung in die Bildkünste…“ besteht aus vier Veranstaltungen: dem Seminar „Einführung in die Bildkünste“, dem Tutorium „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“, der Übung „Einführung in die Objektkenntnis“ und einer frei wählbaren Vorlesung.

    Die Basismodule „Einführung in die Architektur“ und „Einführung in Film…“ bestehen aus drei Veranstaltungen: einem Seminar, einem Tutorium und einer frei wählbaren Vorlesung.

    Im Bachelor-Kernfach müssen alle drei Basismodule belegt werden.

    Im Ergänzungsfach muss das Basismodul Bildkünste belegt werden. Das zweite Basismodul kann frei gewählt werden (entweder Architektur oder Film, Fotografie, Medienkunst).

  • Exkursionsmodul

    Das Exkursionsmodul ist ein Pflichtmodul im Rahmen des Masterstudiengangs Kunstgeschichte & Filmwissenschaft und wird einmal pro Jahr, meist im Sommersemester, angeboten. Die Mastermodulexkursion dauert i.d.R. 8-10 Tage und findet teilweise in der vorlesungsfreien Zeit statt. Darüberhinausgehende Exkursionen ("Übungen vor Originalen") im Rahmen von Aufbau- und Mastermodulen (z.B. Besuch von Filmfestivals oder Ausstellungsbesuche) können nicht als Exkursionsmodul angerechnet werden.

    Das Exkursionsmodul wird i.d.R. im ersten Studienjahr absolviert und soll dem Studium der originalen Bau- und Kunstwerke einer kunstgeschichtlich bedeutenden Region oder einer Stadt mit kunsthistorisch herausragendem Werkbestand dienen.

    Informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuelle Jahresexkursion, da die Teilnehmerzahl eingeschränkt ist und die Anmeldung aus organisatorischen Gründen mehrere Monate vorher bzw. evtl. bereits im vorgängigen Semester erfolgen kann! Informationen zum Ziel, Zeitpunkt, den Anmeldemodalitäten sowie der Höhe des studentischen Kostenbeitrages werden auf der Institutshomepage sowie in den Vorlesungen des Seminars für Kunstgeschichte und Filmwissenschaft bekannt gegeben.

    Die Prüfungsanmeldung des Exkursionsmoduls (KU Exkurs) erfolgt jeweils im Semester, in dem die Exkursion stattfindet. Ggf. ist die Teilnahme an einem begleitenden Seminar verpflichtend. Der Nachweis über den erfolgreichen Besuch einer Vorlesung ist für das Exkursionsmodul laut Modulkatalog allerdings nicht notwendig. Dieser wird jedoch besonders empfohlen, wenn eine begleitende Vorlesung angeboten wird, die Themenbereiche der Exkursion behandelt. Das Exkursionsmodul schließt mit einer Hausarbeit hab.

  • Kolloquium

    Im Zuge des Studiums im Bachelor-Kernfach oder Master Kunstgeschichte und Filmwissenschaft ist zur Vorbereitung der Abschlussarbeit die Teilnahme an einem Kolloquium Pflicht. Das Kolloquium dient dem Austausch, der Vorbereitung und Begleitung beim Verfassen der Abschlussarbeit. Es wird dem Fachbereich des Arbeitsthemas entsprechend beim Erstgutachter der Arbeit besucht und mit 10 ECTS angerechnet.

    Die Termine finden wöchentlich oder auch geblockt an Einzelterminen im Semester statt und werden von Ihrem/Ihrer Betreuer/in bekannt gegeben. Der Einstieg ins Kolloquium kann auch während des laufenden Semesters erfolgen bzw. über mehrere Semester laufen. Am besten Sie besprechen die Details direkt mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in.

    Sie können sich via Friedolin zum Kolloquium als Lehrveranstaltung anmelden. Eine Prüfungsanmeldung ist jedoch nicht nötig, da dieses nur mit der Bestätigung "bestanden" und nicht mit einer Note abgeschlossen wird. Der/die Dozent/in stellt Ihnen im Anschluss an Ihre erfolgreiche Teilnahme eine entsprechende Bestätigung aus.

  • Mastermodul

    "Mastermodule" werden die 6 Aufbaumodule genannt, die im Masterstudium Kunstgeschichte und Filmwissenschaft zu absolvieren sind. Mastermodule bestehen jeweils aus einem Seminar und einer Vorlesung und werden in den Fachbereichen "Mittelalter", "Neuzeit", "Moderne", "Film, Fotographie und Medienkunst" und "Bildtheorie und Ästhetik" angeboten.

    Im Zuge des Masterstudiums müssen Module aus mindestens drei verschiedenen Fachbereiche besucht werden. Die Master-Arbeit muss in einem Fachbereich geschrieben werden, in dem mindestens zwei Mastermodule absolviert worden sind.

  • Pflichtmodul

    Sie müssen dieses Modul im Verlauf Ihres Studiums absolvieren.

  • Praxismodul

    Das Praxismodul ist im Bachelor Kernfach (und nur im Kernfach) ein Pflichtmodul (10 Leistungspunkte) und kann auf zwei Arten absolviert werden:

    Entweder in Form von zwei Seminaren aus dem Bereichen Denkmalpflege bzw. Museum oder in Form eines externen Praktikums mit einer Dauer von mindestens sechs Wochen. Externe Praktika werden durch ein Portfolio (Praktikumsbericht) von den Lehrenden des Seminars für Kunstgeschichte und Filmwissenschaft anerkannt. Sprechen Sie am besten vor Praktikumsbeginn mit der Modulverantwortlichen.

    Das aktuelle Angebot an Lehrveranstaltungen aus dem Praxismodulbereich entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Vorlesungsverzeichnis. Bitte beachten Sie, dass das Angebot von Semester zu Semester variieren kann und planen Sie daher jedenfalls 2 Semester für die Absolvierung des Moduls ein.

    Das externe Praktikum muss mindestens sechs Wochen dauern (bei Vollzeitbeschäftigung oder entsprechende dem äquivalent über einen längeren Zeitraum hinweg). Die Institution, bei der das Praktikum geleistet wird, muss sich dem Kunst- und Kulturbereich zuordnen lassen. Besprechen Sie die Möglichkeit der Anerkennung vorab mit der Modulverantwortlichen! Im Anschluss geben Sie bei dieser einen Praktikumsbericht (ca. 5-8 Seiten) ab. Darin schildern Sie die erfüllten Aufgaben, die Erfahrungen und erworbenen Kenntnisse in dem gewählten Berufsfeld; der Bericht kann darüberhinaus auch eine kritische Auseinandersetzung mit wichtigen Fragestellungen aus diesem Bereich und ein feedback zur Praktikumsstelle beinhalten.

    Einzureichende Unterlagen:

    Nach dem absolvierten Praktikum reichen Sie Ihren Praktikumsbericht, die Bestätigung über die tatsächliche Absolvierung des Praktikums (z.B. Kopie des Arbeitszeugnisses oder des Praktikumsvertrages) und das mit Ihren Daten (Studienfach, Name, Matrikelnummer, Praktikumsstelle und -zeitraum) ausgefüllte Nachweisformular ein. Nachdem dieses von der Modulverantwortlichen unterzeichnet und ans Prüfungsamt weitergeleitet wurde, wird das Modul dort direkt in Friedolin verbucht. Eine vorherige oder spätere Anmeldung in Friedolin ist nicht notwendig.

    Formular Nachweis externes Praktikumpdf, 28 kb

    ODER:

    Formular Nachweis zwei Seminare im Praxismodulpdf, 175 kb

     

  • Seminar

    Ein Seminar ist eine Art von akademischer Veranstaltung, in der ein Thema gemeinsam und im Austausch bearbeitet wird. Üblicherweise leisten alle Teilnehmer einen Teil ihres Beitrags dazu in Form eines Referats. Abgeschlossen wird ein Seminar mit einer schriftlichen Hausarbeit zum Seminarthema.

    Seminare bilden den Kern aller Aufbau- und Basismodule, weswegen sie (etwa in Friedolin) ebenfalls als "Aufbau-" oder "Basismodul" geführt werden.

  • Tutorium

    In den Basismodulen der Kunstgeschichte und Filmwissenschaft ist jeweils ein Tutorium zu besuchen. Tutorien dienen der Erarbeitung der handwerklichen Grundlagen, die zur wissenschaftlichen Bearbeitung einer Fragestellung erforderlich sind. Sie werden von Tutoren geleitet, bei denen es sich um erfahrene Studierende in höheren Fachsemestern handelt.

  • Vorlesung

    Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, in denen ein Professor oder PD für seine Zuhörer im Frontalunterricht referiert. Vorlesungen sind Teil nahezu aller Module und werden in der Regel am Ende mit einem Testat abgeschlossen. Für die Vorlesungstestate ist keine Prüfungsanmeldung nötig. Termin und Form des Testats werden in der Vorlesung bekannt gegeben.

    Das Testat wird nicht benotet; bei erfolgreichem Bestehen erhalten Sie einen Testatschein in Papierform, den Sie gemeinsam mit Ihrer Hausarbeit in dem jeweiligen Modul abgeben. Bitte verwahren Sie Ihre Testatscheine sorgfältig, da sie bei Verlust nicht neu ausgestellt werden können!

  • Wahlpflichtmodul

    Sie sind dazu verpflichtet, im Zuge Ihres Studiums eines oder mehrere Module aus verschiedenen Bereichen auszuwählen und erfolgreich zu absolvieren. Die genaue Auswahl der Bereiche ist der jeweiligen Studienornung entsprechend Ihnen überlassen.