Master Kunstgeschichte und Filmwissenschaft [Studienbeginn ab WS 2024/25]

Informationen für Studierende im Masterstudiengang Kunstgeschichte und Filmwissenschaft, die das Studium ab dem Wintersemester 2024/25 aufnehmen.

Im Master Kunstgeschichte und Filmwissenschaft sind 120 ECTS-Punkte innerhalb des zweijährigen Studiums zu absolvieren. Diese Leistungspunkte verteilen sich auf die Mastermodule (Wahlpflichtmodule), das Exkursionsmodul, das Modul "Aktuelle Positionen der Forschung in Kunstgeschichte und Filmwissenschaft", das Master-Praxismodul, das Master-Kolloquium und auf die Abschlussarbeit (Masterarbeit). Im Master sind insgesamt zu absolvieren:

  • 5 Mastermodule (Wahlpflichtmodule à 10 ECTS-Punkte)
  • Exkursionsmodul (15 ECTS-Punkte)
  • Modul "Aktuelle Positionen der Forschung in Kunstgeschichte und Filmwissenschaft" (10 ECTS-Punkte)
  • Master-Praxismodul (10 ECTS-Punkte)
  • Master-Kolloquium (5 ECTS-Punkte)
  • Masterarbeit (30 ECTS-Punkte)

 

Grafik Aufbau Masterstudium
Grafik Aufbau Masterstudium
Foto: FSU Jena

MODULE

  • Mastermodule

    Das Masterstudium "Kunstgeschichte und Filmwissenschaft" beinhaltet 5 sogenannten Mastermodulen. Diese je aus einem Seminar und einer Vorlesung bestehenden Module werden in den Bereichen "Mittelalter", "Neuzeit", "Moderne", "Film, Fotografie und Medienkunst" und "Kunst-, Bild-, Medientheorie und Ästhetik" angeboten. Aus diesem Angebot können die Mastermodule frei gewählt werden.

    Allerdings gibt es zwei Einschränkungen: Von den Mastermodulen müssen mindestens drei aus unterschiedlichen Bereichen stammen. Die Masterarbeit muss aus einem Bereich stammen, in dem mindestens zwei Mastermodule erfolgreich absolviert wurden.

    Vier der Mastermodule schließen mit einer Hausarbeit ab und ein Mastermodul muss mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Sie können frei entscheiden, in welchem der fünf Mastermodule Sie die mündliche Prüfung belegen.

  • Exkursionsmodul

    Das Exkursionsmodul ist ein Pflichtmodul im Rahmen des Masterstudiengangs Kunstgeschichte und Filmwissenschaft und wird einmal pro Jahr, meist im Sommersemester, angeboten. Die Exkursion dauert i.d.R. 10 Tage und findet in der vorlesungsfreien Zeit statt. Darüberhinausgehende Exkursionen ("Übungen vor Originalen") im Rahmen von Mastermodulen (z.B. Besuch von Filmfestivals oder Ausstellungsbesuche) können nicht als Exkursionsmodul angerechnet werden.

    Das Exkursionsmodul wird i.d.R. im ersten Studienjahr absolviert und soll dem Studium der originalen Bau- und Kunstwerke einer kunstgeschichtlich bedeutenden Region oder einer Stadt mit kunsthistorisch herausragendem Werkbestand dienen.

    Informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuelle Jahresexkursion, da die Teilnehmerzahl eingeschränkt ist und die Anmeldung aus organisatorischen Gründen mehrere Monate vorher bzw. evtl. bereits im vorgängigen Semester erfolgen kann! Informationen zum Ziel, Zeitpunkt, den Anmeldemodalitäten sowie der Höhe des studentischen Kostenbeitrages werden auf der Institutshomepage sowie in den Vorlesungen des Seminars für Kunstgeschichte und Filmwissenschaft bekannt gegeben.

    Die Prüfungsanmeldung des Exkursionsmoduls erfolgt jeweils in dem Semester, in welchem die Exkursion stattfindet. Im Vorfeld der Exkursion ist während des Semesters die Teilnahme an einem begleitenden Seminar verpflichtend. Der Besuch einer Vorlesung ist für das Exkursionsmodul nicht notwendig. Er wird jedoch besonders empfohlen, wenn eine begleitende Vorlesung angeboten wird, die Themenbereiche der Exkursion behandelt. Das Exkursionsmodul schließt mit einer Hausarbeit ab.

  • Master-Praxismodul

    Das Praxismodul ist im Masterstudiengang Kunstgeschichte und Filmwissenschaft ein Pflichtmodul und kann auf zwei Arten absolviert werden: entweder in Form von zwei Praxismodul-Seminaren aus dem Lehrprogramm des Seminars für Kunstgeschichte und Filmwissenschaft oder in Form eines externen Praktikums mit einer Dauer von mindestens sechs Wochen (bei Vollzeitbeschäftigung). Externe Praktika werden durch ein Portfolio (Praktikumsbericht) von der für das Praxismodul verantwortlichen Dozentin anerkannt. Vor Praktikumsbeginn sollte die Eignung und Anrechenbarkeit des gewählten Praktikums unbedingt mit der Modulverantwortlichen abgesprochen werden.

    Bitte informieren Sie sich eigenständig über das Praxismodul auf der FAQ-Seite, bevor sie die Modulverantwortliche kontaktieren.

  • Aktuelle Positionen der Forschung in Kunstgeschichte und Filmwissenschaft

    Das Modul "Aktuelle Positionen der Forschung in Kunstgeschichte und Filmwissenschaft" ist ein Pflichtmodul im Masterstudiengang Kunstgeschichte und Filmwissenschaft und besteht aus einem Seminar und einer Vorlesung. Das Modul dient der vertieften und kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Fachdiskursen, wobei die Forschungsschwerpunkte der vier Professuren am Seminar für Kunstgeschichte und Filmwissenschaft thematisch im Fokus stehen. Die Seminare arbeiten entweder stark objektbezogen oder sind der intensiven Theoriearbeit gewidmet, so dass Studierende vertiefte Kompetenzen in der wissenschaftlichen Erschließung und Bearbeitung eines Forschungsgegenstandes und der damit verbundenen Debatten und Forschungsprobleme erhalten.

    Das Seminar wird i.d.R. einmal im Jahr angeboten. Informieren Sie sich am besten zu Beginn des Studiums bei den Professuren über die aktuellen und geplanten Seminare im Modul, damit Sie das Modul im Einklang mit Ihrem selbstgewählten Studienschwerpunkt absolvieren können.

  • Master-Kolloquium

    Das Master-Kolloquium findet begleitend zur Masterarbeit statt und soll deren Durchführung unterstützen. Es wrid bei dem Professor / der Professorin besucht, die die Masterarbeit betreut. Für den erfolgreichen Besuch des Kolloquiums muss dort das Konzept der Abschlussarbeit in einer Präsentation vorgestellt werden.

  • Masterarbeit

    Die Masterarbeit schließt das Masterstudium ab und ist in der Regel zu Beginn des 4. Semesters anzumelden. Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt durch das Akademische Studien- und Prüfungsamt (ASPA). Näheres zur Masterarbeit regelt die Master-Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät (§11). Nachdem die Arbeit durch die beiden Prüfer begutachtet wurde, muss sie außerdem in einer 30-minütigen mündlichen Prüfung verteidigt werden. Die mündliche Prüfung wird nicht benotet, sondern es gilt allein die Bewertung "bestanden" / "nicht bestanden". Das Modul Masterarbeit gilt insgesamt nur dann als absolviert, wenn beide Teile (schriftliche Arbeit und mündliche Verteidigung) bestanden wurden. Es ist dem / der Studierenden freigestellt, die mündliche Verteidigung der Arbeit für Zuhörer zu öffnen.